Auch unser Vernietgerät deckt den oben aufgeführten, von uns getesteten Einsatzbereich ab. Verwende den zur konkreten Kette passenden Nieteinsatz und Gegenhalter.
Gerät befestigen und Verbindung vorbereiten
Befestige das Vernietgerät an der Vorderseite oder am Ende deiner Werkbank mit zwei Schrauben. Kontrolliere den festen Sitz und den Zustand aller Bauteile. Verwende passende neue Verbindungsteile und prüfe die Gliederfolge sowie die Einbaurichtung anhand der Vorgaben des Kettenherstellers. Die Explosionsdarstellung in der Originalanleitung zeigt eine typische Gliederanordnung; für Sonderketten ist sie keine allgemeine Montagefreigabe.
Nietköpfe formen – Schritt für Schritt
Kette auflegen:
Lege die vorbereitete Kette über die beiden Kunststoffauflagen.
Arbeitshöhe einstellen:
Drehe die Auflagen so, dass der zu bearbeitende Niet auf Höhe der Werkzeugachse liegt.
Nietkopf ausrichten:
Positioniere das Verbindungs- oder Schneidglied entsprechend Abbildung 3 beziehungsweise 4 der Originalanleitung. Der Nietkopf muss mittig in der Aufnahme des Gegenhalters liegen.
Gegenhalter zustellen:
Drehe den Zustellgriff ein, bis der Niet am formenden Nieteinsatz anliegt.
Niet zentrieren:
Drehe die Nietkurbel zunächst einige Male, um den Niet am Nieteinsatz zu zentrieren.
Niet ölen:
Gib einige Tropfen Öl auf den Niet. Kontrolliere nochmals, dass das Ende des Gegenhalters korrekt am gegenüberliegenden Nietkopf anliegt.
Nietkopf ausformen:
Drehe die Nietkurbel schrittweise und ohne übermäßige Kraft, bis der Nietkopf vollständig ausgeformt ist. Die Anleitung nennt keine feste Umdrehungszahl und keine pauschale laufende Nachstellung des Zustellgriffs.
Weitere Nieten und Abschlussprüfung:
Entlaste die Verbindung und bearbeite die weiteren erforderlichen Nieten entsprechend. Prüfe anschließend die Nietköpfe, den festen Verbund und die freie Gelenkbeweglichkeit nach den Vorgaben des Kettenherstellers.
Eine klemmende, beschädigte oder lose Verbindung darf nicht in Betrieb genommen werden. Bei Unsicherheit ist eine fachkundige Prüfung erforderlich. Die Sicht- und Beweglichkeitskontrolle ersetzt keine vom Kettenhersteller vorgeschriebenen Prüfungen.
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